Jura kann manchmal auch lustig sein

11. Januar 2010 | 22:26 | Verallgemeinert

Da ich, wie ja bereits öfter erwähnt, Jura studiere und unglaublich viele Leute immer der Meinung sind, dass dieser Studiengang so furchtbar langweilig ist, dachte ich mir, ich könnte ja mal das Gegenteil belegen und zeigen, dass Rechtswissenschaft auch lustig sein kann. Erst neulich habe ich nämlich durch zwei Kommilitoninnen ein paar Paragraphen entdeckt, über die man einfach nur schmunzeln kann.

Ein Beispiel aus dem StGB: § 328 Abs. 2 Nr. 3 besagt, dass jemand, der eine nukleare Explosion verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft wird! Mal abgesehen davon, dass ich diese Straftat für sehr unwahrscheinlich halte, erscheint mir die Strafe ziemlich niedrig, wenn man bedenkt, dass dadurch mal eben ein ganzes Land ausgelöscht werden kann.

Noch absurder geht es stellenweise aber im BGB zu, darin findet man zum Beispiel die überaus tollen Bienenschwarm-Paragraphen (§§ 961-964). Darin wird der Eigentumsverlust, das Verfolgungsrecht, die Vereinigung und die Vermischung von Bienenschwärmen geregelt – kein Scherz! Wer also mal auf einem fremden Grundstück erwischt wird, kann sich einfach auf § 962 BGB berufen, der einem bei der Verfolgung seines Bienenschwarms erlaubt, fremde Grundstücke zu betreten.laughing

Jura kann also manchmal auch lustig sein. Wer mir nicht glaubt, sollte sich die oben genannten Paragraphen mal näher anschauen. Falls ihr noch nichts von geistigen Getränken gehört haben solltet, könnt ihr euch ja dann gleich noch § 827 BGB antun.





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